5
Okt
2010

Reklamationsbrief an T. K.

Die Vorgeschichte: Ich hatte Hotelgutscheine der Firma J. S. geschenkt bekommen, die auf dem Buchungsportal im Internet nicht einlösbar waren. Im Callcenter der Firma riet man mir, eine Mail an den Kundenservice zu schreiben. Keine Antwort. Daraufhin rief ich nochmals bei J. S. an. Die Antwort diesmal: Ich möge die Gutscheine einsenden, sie würden dann gegen gültige Gutscheine ausgetauscht. Ich schickte die Gutscheine ein und hörte - nichts. Irgendwann dann forderte J. S. den Kassenbeleg bei mir an. Mein erster Impuls war, meinem Ärger gehörig Luft zu machen. Doch dann erinnerte ich mich daran, wie gern ich schreibe und wie schön es doch wäre, meinem Kummer etwas blumiger Ausdruck zu verleihen:


Lieber T. K.,

zu meinem großen Kummer lebt meine beste Freundin in Bielefeld.
Entsprechend gerührt war ich, als sie anlässlich meines Geburtstages die J.S. - Gutscheine in Bielefeld erwarb und mir diese zusammen mit meinen beiden anderen besten Freundinnen zum Geburtstag schenkte.
Sicherlich können Sie sich vorstellen, wie enttäuscht ich war, als ich entdeckte, dass sich J.S. - Gutscheine nicht einlösen lassen. Und sicher können Sie sich auch vorstellen, dass meine Freundin den Kassenzettel einer intakten Ware wie den J.S. - Gutscheinen, bei der nach menschlichem Ermessen kein Grund zur Reklamation bestehen kann, nicht ewig aufhebt. Schließlich besteht der Wert eines Gutscheins zunächst nicht in einer physisch greifbaren Sache, die kaputt gehen oder mit Mängeln behaftet sein könnte, wie zum Beispiel ein faltbares Taschen-Nebelhorn oder ein erotischer Roman, dem die entscheidenden Seiten fehlen. Die J.S. - Gutscheine hingegen waren augenscheinlich vollständig und intakt.
Die nicht einlösbaren Gutscheine haben dazu geführt, dass sowohl das mit den J.S. - Gutscheinen geplante Romantik-Wochenende mit meinem Lebensgefährten als auch eine Super-Beste-Freundinnen-Übernachtung in einem der angebotenen J.S. - Gutschein - Partnerhotels ausgefallen sind. Dies hat den Erholungswert meiner ohnehin knapp bemessenen Freizeit erheblich geschmälert, nicht zu vergessen die Zeit, die ich mit meiner Enttäuschung über das nicht einlösbare Geschenk zubrachte.
Als Zeichen meines wirklich guten Willens gewähre ich Ihnen im Anhang Einblick in die Kreditkartenabrechnung meiner besten Freundin, aus der die Abbuchung für die J.S. - Gutscheine hervorgeht.
Bitte senden Sie die Austausch - J.S. - Gutscheine an meine unten stehende Adresse, diesmal bitte aktiviert.

Liebe Grüße aus Regensburg
S. R.

Nachspiel: Zwei Tage später hatte ich gültige Gutscheine in meinem Briefkasten.
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